Durch die Einführung einer einheitlichen, europäischen Gesetzeslage (DSGVO) wurden grundlegende, neue Regeln eingeführt. Jeder Betrieb, der im Online Marketing tätig ist oder allgemein im Internet oder Daten in irgendeiner Form sammelt oder verbreitet, muss seit dem 25. Mai die Einhaltung der DSGVO nachweisen.
Dokumentation, Status Quo, Checklisten, Fragebogen, Handlungsempfehlungen, Online Auftritt (DSE). Newsletter, Social Media, Jährlicher Abschlussbericht
Benennung Datenschutzkoordinator, Erstellung Schulungskonzept, Rechtskonforme Verpflichtung von Mitarbeitern auf das Datengeheimnis, usw.
Erstellung und Unterstützung des VVT bei dem die einzelnen Tätigkeiten betreffend personenbezogener Daten im Unternehmen dokumentiert werden
Kontakt zu Behörden und gegenüber ihren betroffenen Kunden bei Anfragen personenbez. Daten, Erstellung und Prüfung Umsetzung von Verträgen mit Auftragsverarbeiter
Beratung, Erstellung und Durchführung einer DSFA Risikobewertung, Ermittlung von Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken
Beratung, Entwicklung und Implementierung zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Richtlinien und Führung von Nachweisen.
Gerne übernehmen wir im Zusammenhang mit einer Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten die Erbringung der Leistungen eines Datenschutzbeauftragten.
*Konkretes Angebot gewünscht? Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt. Zusätzliche Kosten sind u.a. abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl datenverarbeitender Tätigkeiten, Anzahl der Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, die Anzahl der Quartals- und Jahresberichte oder Anzahl der Schulungen.
Kompetente Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung im Überblick.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Es ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthalten. Jeder Betrieb muss seit dem 25. Mai alle in der DSGVO aufgeführten Rechtsgrundsätze und deren Einhaltung nachweisen können (sog. „Rechenschaftspflicht“). So müssen Unternehmen dem Nutzer die Verarbeitung der Daten und Dauer der Speicherung mitteilen. Verbraucher müssen einwilligen, wenn Unternehmen personenbezogenen Daten erheben. Verbraucher dürfen Einwilligungen zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Unternehmen müssen bei Datenschutzverletzungen informieren.
Unternehmen mit mindestens zehn Personen, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zudem, wenn Sie Videoüberwachung betreiben oder in eine besondere Kategorie Art. 9 (DSGVO) fallen, Z.B: Sie arbeiten mit Gesundheitsdaten oder Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person. Darunter fallen auch Tätigkeiten nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO, wie die Erstellung von Profile über die Bewegung und das Kaufverhalten von Kunden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter benötigt in der Regel mehr Zeit, um sich in die Unternehmensstrukturen einzuarbeiten.
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist in die tägliche Kommunikation besser eingebunden. Der Arbeitsaufwand und die Kosten für interne DSB sind meist schwer kalkulierbar und oft 3-fach höher. Wenn Sie einen externen DSB beauftragen, entfallen die regelmäßige Fortbildungskosten für den Internen DSB. Ein externer Datenschutzbeauftragter hat den Überblick über eine marktübliche Umsetzung und bringt bereits das ganze aktuelle Wissen zum Thema Datenschutz mit. Ein externer DSB stößt oft auf eine bessere Akzeptanz beim Betriebsrat.
Kompetente Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung im Überblick.
1) Bestandsaufnahme der im Unternehmen verarbeitenden personenbezogenen Daten. Zum Beispiel bietet das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten einen guten Überblick und ist Pflicht.
2) Prüfung der Rechtsgrundlage: Es muss geklärt werden, auf welche Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse?) sich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stützt.
3) Abstimmung und Umsetzung des Datenschutzes. Die Abteilungen (z.B. Personal, IT, Marketing) im Unternehmen müssen sich zusammen mit der Geschäftsführung abstimmen, ob das Bewusstsein für den Datenschutz / Datensicherheit vorhanden ist.
4) Prüfung der Verträge bei Auftragsverarbeitern. Die Verantwortung der Geschäftsführung gilt auch für Daten, die im Auftrag an weitere Dienstleister vergeben und bearbeitet werden.
5) Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in der Regel mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (BDSG 2018, § 38).
6) Vorbereitung der Informationspflichten. Die datenverarbeitenden Unternehmen müssen sich entsprechend vorbereiten (Formulare/Vordrucke) damit sie die Rechte der natürlichen Personen wahren.
Die DSGVO bietet die Vereinheitlichung der Datenschutzrechte innerhalb der EU und Verbesserungen für Verbraucher:
1) strengere Regulierungen für Unternehmen
2) höhere Strafen bei Verstößen
3) Unternehmen müssen dem Nutzer die Verarbeitung der Daten und Dauer der Speicherung mitteilen
4) Verbraucher haben einen leichteren Zugang zu eigenen Daten
5) Verbraucher müssen einwilligen, wenn Unternehmen personenbezogene Daten erheben
6) Verbraucher dürfen Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit widerrufen
7) Unternehmen müssen Verbraucherbei Datenschutzverletzungen informieren.
Gerne übernehmen wir im Zusammenhang mit einer Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten die Erbringung der Leistungen eines Datenschutzbeauftragten. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erst-Beratung.
DSB-SUED.org sitzt in der Nähe von Karlsruhe, Baden-Baden und Bühl. Eine weitere Geschäftsstelle befindet sich in Bad Ditzenbach für den Raum Stuttgart, Ulm und Heilbronn. Unser Ziel ist es, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.